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FLORIDA-IMMOBILIEN KAUFEN + VERKAUFEN
Ein Immobilienkauf oder -Verkauf in Florida (und den USA) unterscheidet sich erheblich von einer Immobilien-Transaktion in Deutschland, der Schweiz, Österreich und vielen europäischen Ländern.
Tobias Kaiser hat daher einen kurzen Ratgeber “Florida-Immobilien kaufen und verkaufen” verfasst. Die aktualisierte 14. Fassung ist kostenlos als PDF in Deutsch und Englisch erhältlich - bitte fordern Sie unverbindlich Ihr persönliches Exemplar an. Nicht gedacht, professionellen Rat zu ersetzen, möchte dieser Ratgeber Ihnen eine Übersicht zum Ablauf eines Immobiliengeschäftes in Florida geben. Lesen Sie u.a.:
DAS WICHTIGSTE Falls Sie das PDF nicht lesen möchten, sollten Sie folgendes zu Ihrem Vorteil beherzigen:
AUSZUG KAPITEL "AUFENTHALTSRECHTE" Ausländer können ihr US-Ferien- oder Renditeobjekt problemlos besuchen und nutzen. Für deutsche und andere Urlauber, die visumsfrei einreisen, ist die Aufenthaltsdauer normalerweise auf drei Monate pro Besuch beschränkt, kann in Einzelfällen aber auch sechs Monate betragen. Unter steuerlichen Aspekten ist die gesamte Aufenthaltsdauer pro Jahr jedoch unbedingt zu beachten (s. Kapitel “Steuern”). Anders als manche Anwälte, Makler und unlizenzierte Vermittler versprechen, ensteht durch Kauf einer einzelnen Wohnimmobilie – Haus oder Wohnung – unabhängig vom Kaufpreis kein Anspruch auf eine Green Card oder Visum. Wie bei der Green Card-Lotterie gibt es keine Garantien für eine Green Card-Erteilung (“Kaufen Sie Objekt X von uns, und Ihre Green Card ist garantiert”), wohl aber Investitionen, bei denen davon ausgegangen werden kann, wenn keine Hinderungsgründe (wie bereits in der Vergangenheit abgelehnte Anträge usw.) vorliegen. Kaufbeschränkungen von US-Grundbesitz für Ausländer existieren fast keine. Zwei interessante Möglichkeiten für Investoren: das EB-5 Investor Visum und das E-2 Investor Treaty Visum. • EB-5: Nachdem die Landkreise Miami-Dade und Monroe eine Arbeitslosenquote von 150% des landesweiten Durchschnitts erreichten, wurden sie im März 2009 von der Einwanderunsgbehörde USCIS (früher: INS) als eines von 65 “regional investment centers” deklariert. Damit ermöglicht eine Investition in Höhe von $500.000 (sonst $1 Mio.), die mindestens 10 Vollzeit-Arbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schafft, eine temporäre Green Card für zunächst zwei Jahre, die dem Investor, dessen Ehepartner und Kindern unter 21 erlaubt, an jedem Ort in den USA zu leben. Nach zwei Jahren erhält der Investor eine permanente Green Card, und kann nach fünf Jahren auch die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Der Investor kann, aber muss nicht aktiv in der Investition tätig sein. • E-2: gültig bis zu fünf Jahren, erfordert dieses Visum a) eine substantielle Investition (das Gesetz nennt keine Summe, aber $90.000 - $100.000 Eigenkapital haben in der Vergangenheit mehrfach ausgereicht) in b) ein aktives Geschäft, das c) einem Betriebsrisiko unterliegt (also z.B. kein brachliegendes Bauland), und d) aktive Tätigkeit des Investors in diesem Geschäft. Ein E-2 wird oft problemlos verlängert, solange die ursprüngliche Investition fortgeführt wird. Es gibt Investoren, die seit über 15 Jahren mit einem E-2-Visum in den USA leben. Zu beiden Visen kann Ihnen ein Gewerbemakler entsprechende Investitionsvorschläge erstellen. • Andere Green-Card-Anträge, z.B. Sponsoring durch eine US-Firma, können bis zu fünf Jahren dauern, Sponsoring durch ein Familienmitglied 12 bis 15 Jahre. Sprechen Sie zu dem Bereich Aufenthaltsrechte bitte nur empfohlene Einwanderungs-anwälte an. BERATUNG Für alle Fragen, die im Rahmen dieser Webseite nicht zu beantworten sind, steht Ihnen Tobias Kaiser jederzeit und gerne für eine unverbindliche, individuelle Beratung zur Verfügung: telefonisch, über E-mail oder persönlich in Florida oder ggf. in Europa. Obiger Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne jegliche Gewähr und Haftung. Halten Sie bitte vor einer Immobilientransaktion unbedingt mit qualifizierten Beratern Ihres Vertrauens Rücksprache. ©1996-2010 Tobias Kaiser und Kaiser Associates Inc. Wiedergabe, Verwendung und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. |
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